Neues Recht auf Reparatur kritisiert: Kosten zu hoch, Sanktionen fehlen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das neue Reparaturrecht als wichtigen Schritt, bemängelt aber fehlende Maßnahmen gegen hohe Kosten und lückenhafte Sanktionen.

Berlin – 22. Juli 2026. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das ab dem 23. Juli geltende neue Recht zur Förderung von Reparaturen als wichtigen Fortschritt. Die Organisation kritisiert jedoch, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form unzureichend ist und in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss.
Besonders kritisch sieht die DUH die fehlenden Maßnahmen zur Senkung der Reparaturkosten. Hohe Kosten stellen für Verbraucher die größte Hürde dar, wenn es um die Reparatur ihrer Elektrogeräte geht. Insbesondere für einkommensschwache Haushalte kann ein defektes Gerät schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Die DUH fordert daher einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus sowie eine Begrenzung der Ersatzteilpreise.
Zudem bemängelt die DUH, dass das Gesetz keine zuständige Behörde zur Überprüfung der Umsetzung vorsieht und keine Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Regelungen vorsieht. Die Organisation fordert die umgehende Einführung begleitender Sanktionsvorschriften. Eine wirksame Durchsetzung des Gesetzes erfordere eine zuständige Aufsichtsbehörde und spürbare Bußgelder für Unternehmen, die ihren Reparaturpflichten nicht nachkommen.
Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren wurde am 25. Juni 2026 im Bundestag beschlossen. Es verbessert die Reparaturbedingungen für bestimmte Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones und Fernseher. Technische Reparaturhindernisse, wie Softwareblockaden, werden verboten.