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Neue Regeln für Umweltwerbung betreffen Logistikbranche

Seit Ende September 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Umweltwerbung. Logistikunternehmen müssen ihre Aussagen zu "grünen" oder "nachhaltigen" Transporten nun belegen.

14. Oktober 2026
Neue Regeln für Umweltwerbung betreffen Logistikbranche

Seit dem 27. September 2026 sind die Vorgaben der Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 und eine Novelle des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbindlich. Dies betrifft die externe Kommunikation von Logistikunternehmen, einschließlich Aussagen zu emissionsarmen Transporten, nachhaltigen Lieferketten, umweltfreundlicher Lagerung sowie zu Zertifikaten, Labels und ESG-Ratings. Marketingmaterialien, die vor diesem Stichtag erstellt wurden, sind nicht mehr automatisch zulässig.

Die neuen Bestimmungen verbieten pauschale Umweltaussagen wie "grün" oder "nachhaltig", wenn keine nachweislich hervorragende Umweltleistung vorliegt. Aussagen, die allein auf dem Erwerb von Kompensationszertifikaten beruhen, wie "klimaneutrale Lieferung", sind unzulässig. Zukunftsversprechen, etwa "klimaneutraler Fuhrpark bis 2030", erfordern detaillierte, öffentlich zugängliche und regelmäßig geprüfte Pläne mit messbaren Zwischenzielen und externer Verifikation.

Besonders risikoreich sind in der Praxis Aussagen wie "emissionsfreie Zustellung" oder "grüne Logistik", sofern sie nicht klar begrenzt sind, beispielsweise auf die letzte Meile oder ein einzelnes Elektrofahrzeug. Unternehmen müssen ihre Behauptungen mit Verbrauchs- und Flottendaten, Emissionsberechnungen oder vergleichbar zuverlässigen Daten belegen. Auch ESG-Ratings, wie EcoVadis-Medaillen, erfordern sorgfältige Prüfung und Transparenz, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Verstöße gegen die neuen Regeln können zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche von Wettbewerbern oder qualifizierten Verbänden. Logistikunternehmen sind nun gefordert, ihre gesamte Marketing- und Kommunikationsstrategie unverzüglich zu überprüfen, um die Konformität sicherzustellen und mögliche rechtliche Folgen sowie Reputationsschäden zu vermeiden.

Originalquelle: bdo.de