📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

Neue Regelung zu Pensionsrückstellungen gilt ab heute – Keine nachhaltige Entlastung

Die Neuregelung zur Berechnung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen trat am 22. März 2016 in Kraft. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Zinssatzes bei der Berechnung wird von sieben auf zehn Jahre verlängert.

24. Juni 2026
Neue Regelung zu Pensionsrückstellungen gilt ab heute – Keine nachhaltige Entlastung

Eine neue gesetzliche Regelung zur Berechnung von Pensionsrückstellungen ist am 22. März 2016 in Kraft getreten. Die dhpg, eine auf Wirtschaftsberatung spezialisierte Kanzlei, bezweifelt jedoch, dass die Neuerung Unternehmen nachhaltig entlasten wird.

Die Gesetzesänderung verlängert den Zeitraum für die Ermittlung des maßgeblichen Zinssatzes zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen von bisher sieben auf zehn Jahre. Diese Anpassung soll die durch das Niedrigzinsumfeld stark gestiegenen Rückstellungen mildern.

Das "Explodieren" der Pensionsrückstellungen werde durch die Verlängerung des Durchschnittszeitraums zwar abgemildert, aber nicht gelöst, kommentiert Andreas Stamm, Wirtschaftsprüfer und Partner bei dhpg. Er weist darauf hin, dass Änderungen wie die jüngsten Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank das Problem akut halten und nur Zeit gewonnen wurde.

Stamm betont ferner, dass die tatsächlichen Verpflichtungen aus Pensionszusagen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben bestehen. Er kritisiert zudem, dass die zugrundeliegende Sterbetafel nicht mehr aktuell sei. Die gestiegene Lebenserwartung werde zukünftig zu weiter steigenden Pensionsverpflichtungen führen, ein Punkt, der in der aktuellen Diskussion oft vernachlässigt werde.

Die dhpg ist eine inhabergeführte mittelständische Beratungsgesellschaft aus Deutschland, die in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung tätig ist.

Originalquelle: dhpg.de