Neue schwedische Migrationsregeln: Auswirkungen für internationale Studierende
Schwedens neue Migrationsvorschriften, gültig ab 11. Juni 2026, bringen erhebliche Änderungen für internationale Studierende mit sich. Dazu gehören strengere Arbeitszeitbeschränkungen und erhöhte Anforderungen an den Studienfortschritt.

Göteborg, Schweden – Die Chalmers Universität für Technologie informiert über neue Migrationsregeln, die ab dem 11. Juni 2026 für internationale Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Studien in Schweden gelten. Die schwedische Migrationsbehörde führt strengere Beschränkungen für die Arbeit neben dem Studium ein.
Nach den neuen Vorschriften dürfen Studierende mit einer Studienaufenthaltsgenehmigung während der Vorlesungszeiten maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Überschreitung dieser Grenze kann zur Einziehung oder Nichtverlängerung der Aufenthaltsgenehmigung führen. Ausnahmen gelten für Arbeiten an der Chalmers Universität, beispielsweise als studentischer Botschafter, oder wenn die Arbeit integraler Bestandteil des Studienprogramms ist. Personen, die nach Studienabschluss eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen ihren Abschluss formell erhalten haben.
Die Universität betont zudem, dass die Anforderungen zur Nachweisung ausreichender Studienleistungen verschärft werden. Um eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Studierende zufriedenstellende akademische Fortschritte vorweisen. Auch Familienangehörige von Studierenden mit einer Studienaufenthaltsgenehmigung sind von den neuen Regeln betroffen: Sie müssen Antrags- und Studiengebühren zahlen, wenn sie selbst eine Studienaufenthaltsgenehmigung auf einer Ebene unterhalb der Promotion erhalten.
Darüber hinaus sind alle Studierenden mit einer Genehmigung für Studien oder einer Genehmigung zur Arbeitssuche nach dem Studium verpflichtet, der schwedischen Migrationsbehörde ihre Wohnadresse mitzuteilen. Diese Maßnahme soll eine korrekte Entscheidungsfindung und eine effektive Kommunikation seitens der Behörden gewährleisten. Weitere Details sind auf der Website der schwedischen Migrationsbehörde verfügbar.