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Verbraucher

Neues Vernichtungsverbot für Textilien droht wegen Ausnahmen unwirksam zu werden

Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Textilien nicht mehr vernichten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt jedoch, dass zahlreiche Ausnahmeregelungen das Verbot unwirksam machen könnten und fordert ein stärkeres Gesetz gegen Überproduktion.

16. Juli 2026
Neues Vernichtungsverbot für Textilien droht wegen Ausnahmen unwirksam zu werden

Mit dem 19. Juli 2026 tritt ein wesentlicher Teil der europäischen Textilwende in Kraft: Große Unternehmen dürfen dann grundsätzlich keine unverkauften Kleidungsstücke, Schuhe und Accessoires mehr vernichten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert jedoch erhebliche Bedenken, dass eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen das Verbot stark abschwächen könnte.

Besonders problematisch sind laut DUH Regelungen, die eine Vernichtung von Neuware weiterhin erlauben, wenn diese erfolglos als Spende angeboten wurde oder wenn die Aufbereitung als zu teuer erachtet wird. Dies würde nach Ansicht der DUH das Geschäftsmodell der „Fast Fashion“, das auf Überproduktion und kurzlebige Produkte setzt, weiterhin legitimieren.

Die DUH fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider auf, ein wirksames Textilgesetz zu verabschieden, das die Überproduktion bekämpft und Wiederverwendung, Reparatur sowie Kreislaufmodelle stärkt. Die Organisation betont, dass ein Vernichtungsverbot nur die Symptome behandelt, nicht aber die Ursache des Problems, nämlich die massenhafte Produktion.

Unabhängig vom Vernichtungsverbot appelliert die DUH an die Politik, verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung, gestaffelte Herstellerbeiträge nach Umweltkriterien und einen Transformationsfonds für zirkuläre Geschäftsmodelle zu schaffen. Auch eine Zunahme von Kleiderspenden löst aus Sicht der DUH das Problem allein nicht, wenn die Mengen zu groß, die Qualität mangelhaft ist oder Schadstoffe enthalten sind. Zudem könne die Weiterleitung an Entwicklungsländer die dortigen Müllprobleme verschärfen.

Originalquelle: duh.de