NPCI-Vorsitzender: KI-Agenten dürfen keine Zahlungen genehmigen
Ajay Kumar Choudhary, Vorsitzender der indischen National Payments Corporation (NPCI), erklärte auf der GFF 2026, dass KI-Agenten die Absicht eines Nutzers erkennen können, aber keine Zahlungen genehmigen dürfen. Entscheidungsfindung und Ausführung müssen getrennt bleiben.

Ajay Kumar Choudhary, nicht-exekutiver Vorsitzender der indischen National Payments Corporation (NPCI), erklärte auf dem Global Fintech Fest 2026 in Mumbai am 10. September 2026, dass künstliche Intelligenz (KI)-Agenten die Absicht eines Nutzers erkennen können, aber nicht zur Genehmigung von Zahlungen autorisiert werden dürfen. Choudhary betonte, dass Entscheidungsfindung und Ausführung getrennt bleiben müssen, wobei die KI Empfehlungen ausspricht, während die Authentifizierung und die endgültige Abwicklung deterministischen, überprüfbaren Regeln folgen.
Die NPCI prüft Protokolle zur Identifizierung und Autorisierung digitaler Agenten innerhalb des Unified Payments Interface (UPI)-Ökosystems, um Interoperabilität, Nachvollziehbarkeit und Abwicklungsfinalität zu gewährleisten. UPI verarbeitete im August 2026 über 24,51 Milliarden Transaktionen. Derzeit gibt es keinen spezifischen Rahmen für KI-Agenten, obwohl CERT-In menschliche Kontrollmechanismen für Transaktionen oberhalb definierter finanzieller Schwellenwerte vorgeschlagen hat.
Choudhary hob hervor, dass die Zahlungsverkehrsinfrastruktur deterministisch und überprüfbar bleiben muss, im Gegensatz zur adaptiven und probabilistischen Natur der KI. Eine solide Architektur, so erklärte er, trennt Intentionserkennung, Autorisierung und Abwicklung. Während ein Agent die Absicht erkennen kann, liegt die Überprüfung von Identität, Mandat und Limits in der Verantwortung des Autorisierenden.
Darüber hinaus warnte Choudhary vor einer übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen KI-Stack oder -Ökosystem, was die nationalen Wahlmöglichkeiten im Laufe der Zeit einschränken könnte. Er plädierte für Portabilität, die es ermöglicht, Anbieter ohne Neuentwicklung zu wechseln, damit Unternehmen sich an veränderte Kosten-, Risiko- oder regulatorische Anforderungen anpassen können.