Nacktwandern breitet sich aus, Gesetze variieren je nach Land
Der Trend zum textilfreien Wandern, auch FKK-Wandern genannt, gewinnt in Europa an Beliebtheit, die gesetzlichen Regelungen und gesellschaftlichen Haltungen unterscheiden sich jedoch erheblich.

Das Nacktwandern erlebt als eine Form des Freikörperkulturs (FKK) wachsendes Interesse bei Naturliebhabern, die ein intensiveres Naturerlebnis suchen und den direkten Kontakt mit Elementen wie Wind und Sonne auf der Haut schätzen. Diese Praxis wird jedoch in verschiedenen europäischen Ländern unterschiedlich rechtlich und gesellschaftlich bewertet.
Deutschland gilt als Vorreiter für Nacktwanderer, mit zwei offiziellen Routen und einer dritten in Planung, was eine offene Haltung widerspiegelt. Im Gegensatz dazu handhaben beispielsweise die Schweiz und Großbritannien das Thema restriktiver. In der Schweiz wurde ein Nacktwanderer wegen "grober Unanständigkeit" bestraft, während ein Brite wegen seiner Leidenschaft für Nacktwandern eine mehrjährige Haftstrafe verbüßte.
In Österreich bewegt sich das Nacktwandern in einer rechtlichen Grauzone. Offiziell ist es erlaubt, jedoch müssen Wanderer stark frequentierte Routen und Plätze meiden, um die "öffentliche Ordnung" zu wahren. Andernfalls drohen Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
Mit zunehmender Popularität des FKK-Wanderns ist es für Ausübende wichtig, sich über lokale Gesetze und kulturelle Gegebenheiten zu informieren, um Konflikte zu vermeiden.