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Gesundheit

Osteopathen streben gesetzliche Regelung ihres Berufsbezeichnung an

Bundestagsabgeordnete unterstützen das Ziel, eine offizielle Regelung für die Berufsbezeichnung von Osteopathen zu schaffen. Fokus liegt auf Verbesserung der Patientensicherheit und Qualität.

11. Juni 2026
Osteopathen streben gesetzliche Regelung ihres Berufsbezeichnung an

Die Bundestagsabgeordneten Reiner Meier und Dr. Hans-Peter Friedrich haben ihre Unterstützung für den Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO) im Bestreben um eine gesetzliche Regelung der Berufsbezeichnung von Osteopathen in Deutschland zugesichert. Die Gespräche fanden in der Geschäftsstelle des BVO statt, wo Verbandsvorsitzender Georg Schöner und Geschäftsstellenleiterin Christine Berek die Politiker trafen.

Im Mittelpunkt der Zusammenkunft stand die Förderung der Anerkennung von Osteopathie als Gesundheitsberuf sowie die Erörterung der aktuellen Rechtsunsicherheit, von der ein Großteil der praktizierenden Osteopathen betroffen ist. Die Sicherheit der Patienten wurde ebenfalls als zentrales Anliegen für zukünftige Regelungen hervorgehoben.

Das Hauptziel des BVO ist die Gewährleistung von Qualitätssicherung und Rechtssicherheit für die Osteopathie bei gleichzeitiger Verbesserung des Patientenschutzes. Ein weiteres Treffen in Berlin mit weiteren Politikern und Verantwortlichen wurde vereinbart.

Friedrich, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, schlug das Treffen nach einem Besuch des BVO in Berlin im Juli vor. Die Initiative zielt darauf ab, die Grundlage für die formelle Verankerung der Osteopathie im deutschen Gesundheitswesen zu schaffen.

Originalquelle: bv-osteopathie.de