Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie verstrichen – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie am 7. Juni 2026 ist verstrichen. Es gibt nun Rechtsunsicherheiten, insbesondere für öffentliche Arbeitgeber.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (Richtlinie 2023/970) am 7. Juni 2026 verstreichen lassen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, eine Anpassung des bestehenden Entgelttransparenzgesetzes wird frühestens Anfang 2027 erwartet.
Durch die Nichteinhaltung der Umsetzungsfrist ist eine Phase erheblicher Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber eingetreten. Insbesondere für öffentliche Arbeitgeber, die unter die Richtlinie direkt fallen, besteht nun die Pflicht, ihre Entgeltstrukturen auf mögliche Disparitäten zu überprüfen und faire Rekrutierungsprozesse sicherzustellen.
Für private Arbeitgeber gilt die Richtlinie vorerst nicht unmittelbar. Gerichte sind jedoch gehalten, nationale Gesetze im Einklang mit der Richtlinie auszulegen. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren ohnehin in eine Richtung entwickelt, die die Position von Arbeitnehmern bei Entgeltunterschieden stärkt.
Die Kernanforderungen der Richtlinie umfassen Transparenz bei der Stellenausschreibung und im Rekrutierungsprozess, erweiterte Auskunftsrechte für Arbeitnehmer, regelmäßige Berichterstattungspflichten und erleichterte Schadensersatzansprüche bei indirekter Diskriminierung. Unternehmen sollten die Zeit bis zur nationalen Umsetzung nutzen, um ihre Vergütungssysteme zu überprüfen und sich auf die Anforderungen vorzubereiten.