Phantom Studios verklagt JioStar wegen angeblich unautorisierter "Queen"-Fortsetzung
Phantom Studios hat eine Klage über 2,5 Milliarden Rupien gegen JioStar India beim Bombay High Court eingereicht. Die Klage behauptet, dass JioStars kommender Film "Queen Forever" eine unautorisierte Fortsetzung des Films "Queen" von 2014 sei und gegen ihre Koproduktionsvereinbarung verstoße.

Phantom Studios hat eine Klage über 2,5 Milliarden Rupien gegen JioStar India beim Bombay High Court eingereicht. Das Studio wirft JioStar vor, mit seinem kommenden Film "Queen Forever" eine unautorisierte Fortsetzung des Erfolgsfilms "Queen" von 2014 zu produzieren, was gegen ihre Koproduktionsvereinbarung verstoße.
Im Kern des Rechtsstreits stehen die Urheber- und abgeleiteten Rechte an "Queen". Phantom Studios behauptet, diese Rechte gemeinsam mit JioStar (ehemals Viacom18) gemäß einer Vereinbarung von 2012 zu besitzen, die 2022 erneuert wurde. Laut Phantom erfordern alle Fortsetzungen, Prequels oder Spin-offs die Zustimmung beider Parteien, und keine Seite darf das Franchise eigenständig nutzen.
Phantom Studios wirft JioStar vor, "Queen Forever" in Zusammenarbeit mit Trigger Happy Entertainment entwickelt zu haben, ohne Phantom Studios zu informieren oder einzubeziehen. Die Klage führt die Rückkehr des Regisseurs und der Hauptdarstellerin des Originalfilms sowie den Titel "Queen Forever" als Beweis für die Ausnutzung des Franchise an.
Die Klage fordert eine einstweilige Verfügung zur Einstellung der Produktion und Veröffentlichung von "Queen Forever" sowie die Offenlegung relevanter Verträge und Materialien. Phantom Studios fordert zudem die Anerkennung seines 50-prozentigen Anteils an den Einnahmen aus abgeleiteten Werken.
Dieser Fall unterstreicht einen wachsenden Trend in der indischen Medienbranche. Während Unternehmen wie JioStar ihre Vermögenswerte konsolidieren, nehmen rechtliche Anfechtungen älterer Koproduktionsvereinbarungen zu. Da Studios zunehmend auf etablierte geistige Eigentumsrechte für Fortsetzungen setzen, gewinnen Streitigkeiten über Eigentum und Gewinnbeteiligung aus früheren Produktionen an kommerzieller Bedeutung.