Pharma Deutschland: Erstattungsbeträge für neue Medikamente nicht praxistauglich
Der Branchenverband Pharma Deutschland kritisiert die aktuelle Regelung zu vertraulichen Erstattungsbeträgen für neue Arzneimittel. Er fordert Nachbesserungen, um den frühen Patientenzugang zu sichern.

Pharma Deutschland e.V., der Verband der forschenden Pharmaunternehmen in Deutschland, hat die derzeitige Ausgestaltung der Regelung zu vertraulichen Erstattungsbeträgen für neue Arzneimittel als nicht praxistauglich bezeichnet. Der Verband fordert grundlegende Nachbesserungen im Rahmen der laufenden Evaluation des § 130b Absatz 11 SGB V, um den frühen Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Medikamenten zu gewährleisten.
Seit dem 1. Januar 2025 können unter engen Voraussetzungen vertrauliche Erstattungsbeträge für neue Wirkstoffe vereinbart werden. Pharma Deutschland kritisiert jedoch, dass die damit verbundenen Nachteile wie ein verpflichtender Abschlag von neun Prozent, der Ausgleich von Handelsmargen und weitere Zusatzbelastungen die Regelung für Unternehmen unwirtschaftlich machen. Dies führe dazu, dass die Regelung ihr Ziel verfehle und zu einem "bürokratischen Nischenmodell" werde.
"Vertrauliche Erstattungsbeträge können ein Instrument sein, um Markteinführungen in Deutschland möglich zu machen", sagte Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Sie betonte, dass die aktuelle Regelung "unwirtschaftlich für die Firmen und zu eng gefasst" sei und somit die Zielsetzung nicht erreichen könne.
Pharma Deutschland fordert daher die Streichung des verpflichtenden Abschlags, die Abschaffung des Ausgleichs von Handelsmargen sowie die Öffnung der Regelung für einen größeren Kreis von Arzneimitteln und die dauerhafte Verankerung der Vertraulichkeit. Ziel sei es, mehr Handlungsspielraum bei den Erstattungsverhandlungen zu schaffen und einen früheren Zugang zu innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen.