ABDA unterstützt Entwurf zur Flexibilisierung der Approbationsordnung
Die Bundesapothekerkammer (ABDA) begrüßt den Referentenentwurf zur Anpassung der Approbationsordnungen. Besonders hervorgehoben werden die Flexibilisierung von Lehre und Ausbildung durch digitale Formate sowie die Anrechnung von Fehlzeiten.

Die Bundesapothekerkammer (ABDA) hat Zustimmung zu dem Referentenentwurf signalisiert, der eine flexiblere Gestaltung des Pharmaziestudiums während der Pandemie vorsieht. Der Präsident der ABDA, Dr. Andreas Kiefer, hob hervor, dass der Entwurf zahlreiche Punkte enthalte, die der Verband unterstütze.
Besonders positiv bewertet die ABDA die Möglichkeit, praktische Lehrveranstaltungen und Präsenzunterricht durch digitale Formate zu ersetzen. Ebenso befürwortet die Kammer, dass Ausbildungsaufgaben im Rahmen der praktischen Ausbildung auch außerhalb der Apotheke erbracht werden können. Zudem sollen epidemiebedingte Fehlzeiten in Härtefällen auf die praktische Ausbildung angerechnet werden können.
Auch die Möglichkeit, Famulaturen während Zeiten zu absolvieren, in denen Universitäten aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind, wird als zielführend erachtet. Die ABDA wird den Entwurf nun eingehend prüfen und eine Stellungnahme vorbereiten. Die Frist für Stellungnahmen endet am 19. Juni 2020.
Der Referentenentwurf wurde vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt und ist Teil einer Initiative, die Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker angesichts der Coronavirus-Krise anzupassen. Diese Anpassungen waren bereits im Vormonat von der Großen Koalition beschlossen worden.