Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis
Die ABDA fordert drei Kernpunkte für medizinisch eingesetztes Cannabis: Pharmazeutische Qualität, Abgabe in Apotheken und Kostenübernahme durch Krankenkassen.

Der Deutsche Apothekertag hat drei zentrale Forderungen für den medizinischen Einsatz von Cannabis beschlossen. Die Apothekerschaft verlangt, dass Cannabis für medizinische Zwecke eine entsprechende pharmazeutische Qualität aufweisen muss. Zudem soll die Abgabe, wie bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ausschließlich über Apotheken erfolgen.
Die dritte Hauptforderung betrifft die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen. Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, betonte die Notwendigkeit wissenschaftlich fundierter Qualitätsanforderungen und eine kontrollierte Herstellung, um gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Er hob hervor, dass die Abgabe in Apotheken essenziell für die erforderliche Beratung sei.
Kiefer appellierte an die Krankenkassen, verordnetes Cannabis zu bezahlen, damit der Zugang zu ärztlich indizierten Therapien nicht von der finanziellen Situation der Patienten abhänge. Die Apotheker empfehlen dringend den Einsatz von Cannabis als Arzneimittel mit exakt dosierten Wirkstoffen. Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Cannabispflanze, können bereits nach ärztlicher Verordnung in Apotheken hergestellt werden.
Die derzeit unterschiedliche Praxis der Krankenkassen bei der Kostenerstattung wird von der ABDA als für Patienten nicht hinnehmbar kritisiert. Die Forderungen zielen darauf ab, eine einheitliche und sichere Versorgung mit medizinischem Cannabis zu etablieren.