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Gesundheit

Apothekenreform tritt in Kraft, Versandhandel bleibt Störfaktor

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die vollständige Inkraftsetzung des Apothekenreformpakets am 22. September 2026. Die Verordnung regelt künftige Honorarverhandlungen und ändert Regelungen zu Skonti.

24. September 2026
Apothekenreform tritt in Kraft, Versandhandel bleibt Störfaktor

Berlin – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände teilte mit, dass das von der Bundesregierung beschlossene Apothekenreformpaket nun vollständig in Kraft tritt. Die Verkündung der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt markiert den Abschluss des letzten Teils des Reformpakets.

Im Zentrum der Neuregelungen stehen die zukünftigen Honorarverhandlungen zwischen den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV), die ab 2028 jährlich stattfinden sollen. Ziel ist es, die Apothekenhonorare regelmäßig an Inflation und Kostensteigerungen anzupassen. Ebenfalls neu geregelt wird das seit langem bestehende Skontoverbot, das die Gewährung von handelsüblichen Skonti durch Lieferanten an Apotheken wieder erlaubt.

ABDA-Präsident Thomas Preis begrüßte die Reform als wichtigen Schritt zur Sicherung der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung. Er betonte, dass die Neuregelungen den rund 16.000 Apotheken und ihren 160.000 Beschäftigten mehr Verantwortung übertragen. Preis hofft, dass die Regelungen dazu beitragen, das „Apothekensterben“ zu stoppen und jungen Apothekern wirtschaftliche Perspektiven zu eröffnen.

Dennoch warnt die ABDA, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln, insbesondere aus dem Ausland, weiterhin ein Störfaktor für die flächendeckende Versorgung bleibe. Die Organisation kritisiert, dass der Versandhandel trotz der Reform unzureichend reguliert und kontrolliert werde. Dies ermögliche die Unterlaufung der gesetzlichen Preisbindung durch Boni oder Rabatte und stelle eine Gefahr für die wohnortnahe Versorgung dar.

Originalquelle: abda.de