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Technologie

Investoren von Photronics haben Frist für die Übernahme der Führung in Wertpapierklage

Investoren, die Photronics-Wertpapiere zwischen dem 10. Dezember 2025 und dem 27. Mai 2026 erworben haben, müssen bis zum 4. September 2026 die Ernennung zum Hauptkläger in einer Sammelklage beantragen.

17. Juli 2026
Investoren von Photronics haben Frist für die Übernahme der Führung in Wertpapierklage

Investoren, die Photronics, Inc. (NASDAQ: PLAB) Wertpapiere im Zeitraum vom 10. Dezember 2025 bis einschließlich 27. Mai 2026 kauften oder erwarben, haben bis zum 4. September 2026 Zeit, die Ernennung zum Hauptkläger in einer Sammelklage zu beantragen. Die von der Anwaltskanzlei Robbins Geller Rudman & Dowd LLP eingereichte Klage wirft dem Unternehmen Verstöße gegen den Securities Exchange Act von 1934 vor.

Die Klage bezichtigt Photronics und bestimmte seiner Top-Führungskräfte der Abgabe falscher und irreführender Erklärungen sowie der Unterlassung wichtiger Informationen. Konkret wird behauptet, dass das Unternehmen seine zukünftige Umsatzprognose und Wachstumsaussichten falsch dargestellt hat. Die Beklagten sollen angeblich Risiken im Zusammenhang mit Saisonalität und makroökonomischen Schwankungen heruntergespielt und gleichzeitig erhebliche Probleme in seiner Pipeline für High-End-Chipdesigns nicht offengelegt haben.

Diese Probleme entstanden angeblich aufgrund erhöhter Auslastungsraten in Gießereien und Kostendruck bei der Ausrüstung, was die Zukunftsplanung des Unternehmens unerreichbar machte. Die angeblichen Falschdarstellungen und Unterlassungen wurden nach der Ankündigung der Finanzergebnisse für das zweite Quartal 2026 durch Photronics am 28. Mai 2026 bekannt.

Am Tag der Bekanntgabe meldete Photronics Umsätze und Gewinne, die deutlich unter den internen Prognosen lagen. Der Umsatz im Bereich integrierter Schaltungen sank sequenziell um 11 %. Reaktion auf diese Nachrichten fiel der Aktienkurs von Photronics laut Klageschrift um über 36 %.

Originalquelle: prnewswire.com