Portugal verschärft EU-Staatsbürgerschaftsregeln
Portugal hat die Residenzpflicht für Nicht-Portugiesischsprachige, die die EU-Staatsbürgerschaft anstreben, von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Portugal hat die Voraussetzungen für den Erhalt der EU-Staatsbürgerschaft deutlich verschärft, indem die erforderliche Aufenthaltsdauer verlängert wurde. Zuvor konnten ausländische Staatsbürger nach fünf Jahren legalen Aufenthalts die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen. Die neue Regelung erhöht diesen Zeitraum auf zehn Jahre, während Personen, die in portugiesischsprachigen Ländern leben, weiterhin sieben Jahre benötigen.
Diese Änderung betrifft insbesondere diejenigen, die Portugal als Zugangstor zur EU genutzt haben. Das Land war ein beliebtes Ziel für Unternehmer, Investoren, Rentner und Fernarbeiter aufgrund seiner Zugänglichkeit und Lebensqualität.
Die Anpassung spiegelt einen breiteren Trend wider, bei dem Länder die Einwanderungskontrollen verschärfen und längere Integrationsphasen von Antragstellern auf die Staatsbürgerschaft verlangen. Portugal bot zuvor einen der zugänglicheren Wege in den Schengen-Raum.
Die Verschärfung von Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregeln weltweit unterstreicht die wachsende Bedeutung einer langfristigen Mobilitätsplanung für Unternehmen. Diese sich entwickelnden Vorschriften können größere Unsicherheit schaffen und die internationale Mobilität potenziell verlangsamen.