Prasar Bharati bittet um Feedback zu KI-Avataren und Inhaltserstellung
Indiens öffentlich-rechtlicher Sender Prasar Bharati sucht Branchenfeedback zu einem Entwurf einer Interessensbekundung (EOI) für KI-Avatare und Inhaltserstellung. Der Entwurf schreibt eine Kennzeichnung für synthetisch generierte Informationen vor.

Prasar Bharati, Indiens öffentlich-rechtlicher Sender, hat einen Entwurf für eine Interessensbekundung (EOI) veröffentlicht, um Agenturen für die Erstellung von KI-generierten Avataren und Inhalten, deren Lokalisierung und die Wiederverwendung von Archiven zu engagieren. Die Initiative zielt darauf ab, die Nutzung von KI durch den Sender auf allen seinen Plattformen zu erweitern.
Der EOI-Entwurf integriert Indiens Vorschriften für synthetisch generierte Informationen und verlangt, dass alle KI-generierten Inhalte den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten entsprechen. Unternehmen können sich in neun Kategorien bewerben, darunter KI-Avatare, digitale Menschen, virtuelle Moderatoren, KI-Lokalisierung, Übersetzung, Synchronisation, Archivrestaurierung und verschiedene Inhaltsformate von Kurzvideos bis zu Spielfilmen.
Spezifische ethische und rechtliche Anforderungen werden für KI-Avatare und digitale Menschen aufgeführt, wie z.B. Verbote von Deepfakes lebender öffentlicher Personen ohne Zustimmung und obligatorische Bildschirmhinweise für KI-Moderatoren. Alle KI-generierten Inhalte müssen maschinenlesbare Herkunftsnachweise besitzen und vor der Ausstrahlung eine dokumentierte menschliche redaktionelle Überprüfung durchlaufen.
Unternehmen müssen Datenschutzgesetze einhalten, kommerzielle Lizenzen für KI-Modelle erwerben und sicherstellen, dass Trainingsdaten die Rechteanforderungen erfüllen. Prasar Bharati gab an, bei der Auswahl "umsatzunabhängig" zu sein und Fähigkeiten höher zu bewerten als die Unternehmensgröße.
Feedback zu dem EOI-Entwurf wird bis zum 21. September 2026 entgegengenommen. Dieser Prozess dient der Eintragung in eine Liste und stellt keine Ausschreibung oder Arbeitsgarantie dar.