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Gesundheit

Rezeptgebühren: Wie sie in Deutschland funktionieren

In Deutschland zahlen Patienten 10 Prozent des Preises für verschreibungspflichtige Arzneimittel, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Packung. Die Gebühren fließen an die Krankenkassen, nicht an die Apotheken.

5. Juni 2026
Rezeptgebühren: Wie sie in Deutschland funktionieren

Die von Patienten für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu entrichtenden Zuzahlungen in Deutschland, umgangssprachlich Rezeptgebühr genannt, sind gesetzlich im Sozialrecht verankert. Diese Gelder fließen nicht an die Apotheken, sondern werden von diesen lediglich eingesammelt und an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) weitergeleitet, um deren finanzielle Entlastung zu unterstützen.

Grundsätzlich müssen Versicherte 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises für verschreibungspflichtige Medikamente zuzahlen. Diese Zuzahlung ist jedoch gedeckelt: Sie beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro verordnetem Arzneimittel. Dieses System soll auch dazu anregen, dass Versicherte bewusst nach preiswerteren Alternativen fragen.

Einige Medikamente sind von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit. Dazu zählen Arzneimittel, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, der für die jeweilige Wirkstoffgruppe von den Krankenkassen festgelegt wurde. Zusätzlich können einzelne Krankenkassen mit Pharmaherstellern Rabattverträge abschließen und ihre Versicherten dadurch ganz oder teilweise von Zuzahlungen befreien.

Versicherte können eine ganzjährige Befreiung von Zuzahlungen beantragen, wenn ihre Belastungsgrenze erreicht ist. Diese liegt in der Regel bei 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generell von den Zuzahlungen befreit. Die Apotheken prüfen und berücksichtigen solche Befreiungsausweise.

Originalquelle: abda.de