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Vorgeschlagene Einigung über 167,5 Mio. USD für Nutzer von Nicht-Bank-Geldautomaten

Zwei Anwaltskanzleien haben eine vorgeschlagene Sammelklagen-Einigung für Personen bekannt gegeben, die Bargeld von Nicht-Bank-Geldautomaten abgehoben haben. Die Einigung könnte berechtigten Klägern bis zu 167,5 Mio. USD einbringen.

10. September 2026
Vorgeschlagene Einigung über 167,5 Mio. USD für Nutzer von Nicht-Bank-Geldautomaten
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die Anwaltskanzleien Finkelstein Thompson LLP und Lovell Stewart Halebian Jacobson LLP haben eine vorgeschlagene Einigung in einer Sammelklage im Wert von 167,5 Millionen US-Dollar angekündigt. Die Einigung betrifft Personen, die zwischen dem 24. Oktober 2007 und dem 14. August 2026 Bargeld an Nicht-Bank-Geldautomaten (ATMs) in den Vereinigten Staaten abgehoben und dafür zusätzliche Gebühren bezahlt haben.

Die Klage behauptet, dass die Beklagten, darunter Visa Inc. und Mastercard Incorporated, wettbewerbswidrige Praktiken im Zusammenhang mit den Gebühren für Transaktionen an Nicht-Bank-Geldautomaten angewendet haben. Die vorgeschlagene Einigung deckt Einzelpersonen ab, die in diesem Zeitraum Bargeld von solchen Automaten bezogen und dafür Extra-Gebühren entrichten mussten.

Gemäß der Ankündigung bedarf die Einigung der gerichtlichen Genehmigung, bevor sie abgeschlossen werden kann. Einzelheiten zur Einreichung von Ansprüchen und zum gesamten Verfahren werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Betroffene Personen werden gebeten, offizielle Mitteilungen und spezielle Websites für umfassende Informationen zu konsultieren.

Sollte diese Einigung genehmigt werden, könnte sie eine beträchtliche Anzahl von Verbrauchern entschädigen, die für die Nutzung von Nicht-Bank-Geldautomaten zusätzliche Gebühren zahlen mussten. Der Fall beleuchtet die fortlaufende Überprüfung von Transaktionsgebühren und den Wettbewerb in der Zahlungsabwicklungsbranche.

Originalquelle: prnewswire.com