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Psychologenverband unterstützt Empfehlungen zum Kinderschutz im Netz

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt und fordert mehr Verantwortung der Plattformen.

3. Oktober 2026
Psychologenverband unterstützt Empfehlungen zum Kinderschutz im Netz

Berlin – Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat die 56 Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ begrüßt. Der Verband betont, dass die Empfehlungen die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und die Verantwortung für deren Schutz auf Familien, Plattformanbieter, Schulen, das Gesundheitswesen und die Politik verteilen.

Der BDP hebt hervor, dass Schutzmaßnahmen dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen entsprechen und ihnen gleichzeitig Raum für eine zunehmend selbstbestimmte Nutzung digitaler Angebote geben müssen. Laut Verband hängt die Auswirkung sozialer Medien auf das Wohlbefinden weniger von der reinen Nutzungsdauer ab als davon, was Jugendliche dort erleben und wie sie die Angebote nutzen. Insbesondere problematisches Nutzungsverhalten, belastende Vergleiche und Schlafstörungen seien deutlicher mit psychischen Belastungen verbunden.

Der Psychologenverband leitet aus den Handlungsempfehlungen sieben zentrale Forderungen ab, die idealerweise in einer Gesamtstrategie aufgegriffen werden sollten. Dazu gehören die Festlegung alters- und entwicklungsangemessener Schutzstandards, die verbindliche Verankerung der Plattformverantwortung, eine datensparsame Altersfeststellung, die Sicherung von Kinderrechten und Beteiligung, der Ausbau von Medienbildung und Beratung, die gesonderte Prüfung und Regulierung von KI-Angeboten sowie die wissenschaftliche Begleitung von Maßnahmen.

Der BDP befürwortet einen alters- und entwicklungsangemessenen Zugang zu sozialen Medien. Die Schutzwirkung von Altersgrenzen hänge maßgeblich von der Ausgestaltung der Angebote ab. Der Verband fordert, dass Kinder und Jugendliche neben ihrem Schutzanspruch auch Rechte auf Privatsphäre, Information und Beteiligung haben und ihre Erfahrungen bei der Ausgestaltung und Bewertung von Regeln berücksichtigt werden.

Originalquelle: bdp-verband.de