📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

Beitragsservice erweitert Befreiungsmöglichkeiten von der Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen

ARD, ZDF und Deutschlandradio erleichtern Unternehmen den Erlass des Rundfunkbeitrags bei behördlich angeordneten pandemiebedingten Schließungen.

1. November 2026
Beitragsservice erweitert Befreiungsmöglichkeiten von der Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen angepasst. Ziel der Maßnahme ist eine stärkere Entlastung von Betrieben und Einrichtungen, die aufgrund behördlicher Anordnungen während der Corona-Pandemie ihre Standorte schließen mussten.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Berechnung des Schließungszeitraums. Bisher mussten die drei Monate einer Schließung zwingend zusammenhängend in drei Kalendermonaten erfolgen. Diese Regelung wurde gelockert: Unternehmen können nun sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte aufgrund der Pandemie behördlich geschlossen war, kumulieren, sofern sie insgesamt eine Dauer von drei Monaten erreichen.

Betroffene Unternehmen können die entsprechenden Anträge über das Online-Portal des Beitragsservices einreichen. Die Verwaltungsstelle, die rund 47 Millionen Beitragskonten verwaltet, reagiert mit dieser Anpassung auf die wirtschaftliche Belastung durch den sogenannten Teil-Lockdown und ermöglicht Unternehmen eine flexiblere Inanspruchnahme von Beitragsfreistellungen.

Originalquelle: rundfunkbeitrag.de