Sammelklage gegen Qfin Holdings wegen Vorwürfen irreführender Angaben
Investoren, die beim Kurssturz von Qfin Holdings Verluste erlitten, können bis zum 30. November 2026 Ansprüche als Hauptkläger anmelden.

Gegen den Finanzdienstleister Qfin Holdings, Inc. wurde eine Sammelklage eingereicht, nachdem die Aktie am 26. August 2026 um 18,91 Prozent gefallen war. Die Kanzlei Glancy Prongay Wolke & Rotter LLP wirft dem Unternehmen vor, im Zeitraum zwischen dem 18. März und dem 25. August 2026 irreführende Angaben gemacht zu haben.
Die Klageschrift macht geltend, dass Qfin Holdings die Stabilität seines Geschäftsmodells trotz verschärfter regulatorischer Rahmenbedingungen falsch dargestellt habe. Am 25. August 2026 hatte das Unternehmen einen massiven Einbruch des Nettoergebnisses um 76,8 Prozent gemeldet und diesen mit Liquiditätsschocks auf dem chinesischen Markt für Konsumentenkredite begründet. Laut Klage war das Management bereits früher über die Schwere dieser negativen Einflüsse informiert.
Betroffene Aktionäre, die den Status eines Hauptklägers anstreben, müssen ihre Unterlagen bis spätestens 30. November 2026 bei dem zuständigen US-Bezirksgericht im Eastern District von New York einreichen.