Qfin Holdings wegen mutmaßlich irreführender Angaben in Sammelklage verklagt
Die Kanzlei Schall, Brown & Schwartz hat eine Sammelklage gegen Qfin Holdings eingereicht. Anleger werfen dem Unternehmen vor, Risiken durch regulatorische Änderungen verschleiert zu haben.

Die Anwaltskanzlei Schall, Brown & Schwartz (SBS) vertritt Investoren in einer Sammelklage gegen Qfin Holdings wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Der Klagezeitraum erstreckt sich vom 18. März 2026 bis zum 25. August 2026.
Laut Klageschrift hat das Unternehmen den Markt über seine Fähigkeit getäuscht, trotz regulatorischer Verschärfungen stabile Finanzergebnisse zu erzielen. Die Kläger führen an, dass Qfin die negativen Auswirkungen dieser regulatorischen Herausforderungen heruntergespielt habe, was nach Bekanntwerden der tatsächlichen Umstände zu Kursverlusten führte.
Betroffene Aktionäre haben bis zum 27. November 2026 Zeit, sich als Hauptkläger für das Verfahren zu melden. Da das Verfahren noch nicht formal als Sammelklage zertifiziert wurde, haben sich betroffene Investoren derzeit noch nicht rechtlich bindend in einer Gruppe zusammengeschlossen.