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RBI-Entwurf: Banken müssen Sperren wegen Cyberbetrugs nach 60 Tagen aufheben

Die indische Zentralbank RBI hat einen Entwurf für ein Verfahren vorgelegt, das Banken verpflichtet, Gelder, die im Verdacht stehen, mit Cyberbetrug in Verbindung zu stehen, innerhalb von 60 Tagen freizugeben, es sei denn, die Polizei ordnet etwas anderes an.

14. September 2026
RBI-Entwurf: Banken müssen Sperren wegen Cyberbetrugs nach 60 Tagen aufheben
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die Reserve Bank of India (RBI) hat einen Entwurf für ein neues Verfahren veröffentlicht, das Banken verpflichtet, Konten, die im Verdacht stehen, Cyberbetrug zu ermöglichen, innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen zu entsperren. Diese Frist gilt, es sei denn, Strafverfolgungsbehörden greifen ein und erteilen spezifische Anweisungen zur Fortsetzung der Sperre.

Der Vorschlag ist eine Reaktion auf eine Zunahme von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kontosperrungen wegen Cyberbetrugs. Der Entwurf zielt darauf ab, die bestehenden KYC-Richtlinien (Know Your Customer) der RBI von 2025 zu ändern, indem ein Standardarbeitsverfahren (SOP) für verdächtige „Money Mule“-Konten eingeführt wird, die als Konten definiert sind, die zur Übertragung von Erträgen aus Cyberbetrug verwendet werden.

Gemäß dem vorgeschlagenen Verfahren müssen Banken die Kontoinhaber über jede Sperre informieren und die Gründe dafür angeben. Die Kontoinhaber haben 20 Tage Zeit für eine Stellungnahme, danach hat die Bank 10 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Wenn die Bank nicht zufrieden ist, kann sie den Fall an die Polizei verweisen. Strafverfolgungsbehörden haben dann 30 Tage Zeit, eine Anweisung zu erteilen. Wenn bis zum 31. Tag keine solche Anweisung eingeht, muss die Sperre aufgehoben werden.

Der Entwurf legt ausdrücklich fest, dass die maximale Dauer einer vorübergehenden Debit-Sperre von 60 Tagen gilt, sofern keine entgegenstehenden Anweisungen von einer Strafverfolgungsbehörde (LEA) vorliegen. Dies zeigt die Absicht der RBI, die Dauer von Sperren zu begrenzen, die ausschließlich auf internen Verdachtsmomenten der Banken beruhen, während längere Sperren bei Anordnung durch Behörden zugelassen werden. Der Entwurf liegt bis zum 2. Oktober 2026 zur öffentlichen Kommentierung aus und könnte am 1. April 2027 in Kraft treten.

Originalquelle: medianama.com