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Einzelhandel

Supermärkte und Drogerien verstoßen gegen Kennzeichnungspflicht für Elektroschrott

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Stichproben in Supermärkten und Drogerien erhebliche Mängel und Verstöße bei der Umsetzung des Sammelstellenlogos für Elektroschrott sowie bei der Rücknahmepflicht festgestellt. Viele Händler kommen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach.

30. September 2026
Supermärkte und Drogerien verstoßen gegen Kennzeichnungspflicht für Elektroschrott

Berlin – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Testbesuchen zwischen Ende Juli und Anfang September in 19 Filialen von zehn Supermarkt- und Drogerieketten gravierende Verstöße gegen das Elektrogesetz bei der Kennzeichnung von Sammelstellen für Elektroschrott aufgedeckt. Zahlreiche Händler erfüllen ihre Informations- und Rücknahmepflichten nur unzureichend oder gar nicht.

Laut DUH fehlte das vorgeschriebene Sammelstellenlogo in zwei Edeka-Filialen vollständig. Bei Aldi, Müller und Rossmann waren die Hinweisschilder zu klein und entgegen der Vorschrift im Ausgangs- statt im Eingangsbereich angebracht. In je einer Filiale von Netto Marken-Discount und Penny konnten trotz Hinweisschildern keine Altgeräte abgegeben werden.

Die DUH geht gegen die festgestellten Verstöße mit Unterlassungsaufforderungen vor und fordert die Unternehmen auf, Verbraucher künftig rechtskonform über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren und ihrer Rücknahmepflicht nachzukommen. "Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht ausreichend darüber informiert, dass sie ausgediente Elektrogeräte kostenlos und ohne Neukauf abgeben können", sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Sie betonte die Wichtigkeit der fachgerechten Entsorgung sowohl wegen Schadstoffen als auch wegen wertvoller Rohstoffe.

Als positives Beispiel nannte die DUH Lidl, wo das Sammelstellenlogo gut sichtbar an der Eingangstür angebracht war und auf die Rückgabemöglichkeit an der Kasse hingewiesen wurde. Kaufland hatte das Logo korrekt umgesetzt, aber den Hinweis auf das Entsorgungsverbot fehlte. Bei Rewe wurden die Schilder teils schlecht und leicht zu übersehend angebracht.

Das Elektrogesetz verpflichtet Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern seit dem 1. Juli 2026, die Rücknahme von Altgeräten durch ein einheitliches Sammelstellenlogo sichtbar zu machen und am Verkaufsort von Elektrogeräten darauf hinzuweisen, dass diese nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen.

Originalquelle: duh.de