Neue IDW S 1-Fassung differenziert Unternehmensbewertungen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat seine IDW S 1-Standardfassung zur Unternehmensbewertung aktualisiert. Die Neufassung von 2026 soll die Unterscheidung zwischen verschiedenen Bewertungsanlässen und -formen verbessern.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat die wesentlichen Grundsätze zur Unternehmensbewertung in der neuen Fassung des IDW S 1 Standards von 2026 überarbeitet. Diese Überarbeitung zielt darauf ab, die unterschiedlichen Bewertungsanlässe und die daraus resultierenden Ergebnisformen klarer voneinander abzugrenzen.
Die Neufassung des IDW S 1 unterscheidet zukünftig drei typische Formate der Unternehmensbewertung: die Wertberechnung, die Stellungnahme und das Gutachten. Diese Formate unterscheiden sich maßgeblich in ihrem Anlassbezug, dem Umfang der Prüfungstiefe und der Art des Ergebnisses.
Die Wertberechnung dient primär ersten Einschätzungen und strategischen Überlegungen, etwa zur Vorbereitung von Gesprächen. Sie stellt einen vereinfachten Zugang zur Unternehmensbewertung dar. Die Stellungnahme hingegen bietet eine fundierte Unterstützung für unternehmerische Entscheidungen, beispielsweise bei Verkaufsverhandlungen oder Nachfolgeregelungen, und beinhaltet eine angemessene Plausibilitätsbeurteilung. Das Gutachten ist für rechtlich relevante Anlässe konzipiert, wie gerichtliche Auseinandersetzungen oder steuerrechtliche Fragestellungen, und erfordert eine vollumfängliche Prüfung.
Die dhpg hebt hervor, dass diese Differenzierung eine passgenauere Anwendung der Bewertungsgrundsätze ermöglicht. Die Wahl der geeigneten Bewertungsform hängt somit direkt vom jeweiligen Anlass und den damit verbundenen Anforderungen ab.