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Reykjavík verlängert Frist für Zuschuss zu Sport- und Freizeitaktivitäten

Reykjavíkurborg hat die Antragsfrist für einen besonderen Zuschuss zu Sport- und Freizeitaktivitäten bis zum 15. April verlängert. Ziel des Zuschusses ist es, Kindern den Zugang zu Aktivitäten während der COVID-19-Pandemie zu ermöglichen.

19. Juni 2026
Reykjavík verlängert Frist für Zuschuss zu Sport- und Freizeitaktivitäten
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Reykjavíkurborg hat die Antragsfrist für einen besonderen Zuschuss zu Sport- und Freizeitaktivitäten bis zum 15. April verlängert. Der Zuschuss, der 45.000 ISK pro Kind beträgt, richtet sich an einkommensschwächere Familien und ist Teil der Maßnahmen der Stadt als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie.

Der Zuschuss soll Kindern gleiche Möglichkeiten zur Teilnahme an Sport, Musikunterricht und anderen Freizeitaktivitäten bieten. Er gilt für Kinder, die zwischen 2005 und 2014 geboren wurden und deren Haushalte zwischen März und Juli 2020 ein durchschnittliches monatliches Einkommen von unter 740.000 ISK hatten.

Die ursprünglich am 1. März endende Frist wurde nun verlängert. Antragsberechtigte können möglicherweise eine Rückerstattung für bereits seit Herbst 2020 bezahlte Aktivitäten erhalten. Die Förderfähigkeit kann über Ísland.is überprüft und Anträge dort eingereicht werden.

Originalquelle: reykjavik.is