Rhein-Neckar-Zeitung legt Nutzungsbedingungen für digitale Angebote vor
Die Rhein-Neckar-Zeitung hat ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf digitaler Presseprodukte, wie E-Paper und Online-Inhalte, veröffentlicht. Die Bedingungen gelten sowohl für Abonnements als auch für Einzelkäufe.

Die Rhein-Neckar-Zeitung hat ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf ihrer digitalen Presseprodukte aktualisiert und veröffentlicht. Diese regeln die Nutzung des E-Papers und der Online-Inhalte, die sowohl als Abonnement als auch im Einzelverkauf angeboten werden.
Das E-Paper, eine digitale Abbildung der gedruckten Zeitung, kann von Abonnenten auf bis zu drei Geräten genutzt werden und bietet Zugriff auf die Ausgaben der letzten 30 Tage. Online-Artikel und Tagespässe sind ebenfalls einzeln erhältlich. Die Rhein-Neckar-Zeitung weist darauf hin, dass sämtliche digitalen Inhalte ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt sind und eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung untersagt ist.
Der Zugang zu den Online-Produkten setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrages voraus, der über den Online-Shop des Verlags zustande kommt. Kunden müssen die AGB akzeptieren, um eine Bestellung abschließen zu können. Der Verlag behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
Die Bedingungen beinhalten auch Regelungen zu Bundles, bei denen mobile Endgeräte zusammen mit digitalen Abonnements angeboten werden. Das Eigentum an den Endgeräten geht je nach Vereinbarung im Rahmen eines Eigentumsvorbehalts auf den Kunden über. Die Anbindung an das Internet und damit verbundene Kosten sind nicht Teil des Verlagsvertrages.