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Rhein-Neckar-Zeitung passt Bedingungen für digitale Produkte an

Der Verlag Rhein-Neckar-Zeitung hat seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Produkte überarbeitet. Die Anpassungen betreffen E-Paper, Online-Artikel und Gerätepakete.

6. Juni 2026
Rhein-Neckar-Zeitung passt Bedingungen für digitale Produkte an

Die Rhein-Neckar-Zeitung GmbH hat ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf ihrer digitalen Presseprodukte überarbeitet. Die Kunden werden über die geänderten Bedingungen informiert, die für alle Transaktionen gelten.

Laut den neuen AGB finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Verlag den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Das E-Paper, die digitale Version der gedruckten Zeitung, sowie die Online-Inhalte werden im Abonnement oder als Einzelverkauf angeboten.

Das E-Paper erscheint werktäglich, in der Regel sechs Tage pro Woche, unter Berücksichtigung der Feiertagsregelungen in Baden-Württemberg. E-Paper-Abonnenten können auf drei Geräten zugreifen und haben Zugriff auf die Ausgaben der letzten 30 Tage. Beim Einzelverkauf gilt der Zugriff nur für die erworbene Ausgabe. Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte sind untersagt.

Die Online-Angebote, einschließlich einzelner Artikel und Tagespässe, werden täglich zur Verfügung gestellt. Online-Abonnenten erhalten Lesezugriff. Die Nutzung ist ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet; eine Weitergabe zu gewerblichen Zwecken ist nicht erlaubt. Internetzugang und damit verbundene Verbindungskosten sind nicht im Preis enthalten.

Die Geschäftsbedingungen regeln auch die Bereitstellung von mobilen Endgeräten im Rahmen von "Bundle"-Angeboten. Das Eigentum an solchen Geräten geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Der Verlag behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.

Originalquelle: rnz.de