Rittal passt Kühlung an neue F-Gas-Verordnung an
Die EU-Verordnung 2024/573 schränkt den Einsatz von F-Gasen sukzessive ein. Rittal bietet Schaltschrankkühlungen an, die konforme Kältemittel verwenden und zukünftige Regelungen erfüllen.
- Mai 2024
Rittal reagiert auf die absehbaren Verschärfungen der EU-F-Gas-Verordnung (EU 2024/573) mit angepassten Kühlungslösungen für Schaltschränke. Die Verordnung zielt darauf ab, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen zu reduzieren, die als Kältemittel in Kühlgeräten eingesetzt werden und ein hohes Treibhauspotenzial aufweisen.
Die Gesetzgebung sieht eine schrittweise Reduzierung der verfügbaren F-Gase vor, was zu einem Verbot der Inverkehrbringung bestimmter Geräte führt. Insbesondere ab Januar 2027 treten neue Einsatzverbote für Kältemittel mit höherem GWP-Wert in Kraft, was den Schaltschrankbau direkt betrifft. Bisher gängige teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) sind davon betroffen.
Anwender im Steuerungs-, Schaltanlagen- und Maschinenbau sind gefordert, sich mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen. Die Auswahl von Kühllösungen, die zukunftsfähige und gesetzeskonforme Kältemittel verwenden, wird entscheidend für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Einhaltung von Umweltauflagen.
Rittal bietet nach eigenen Angaben bereits Produkte an, die mit alternativen Kältemitteln betrieben werden können. Das Unternehmen stellt Informationen bereit, um Anwendern bei der Umstellung zu helfen und sicherzustellen, dass ihre Kühlsysteme den zukünftigen regulatorischen Anforderungen entsprechen.