Robbins LLP erinnert GoDaddy Inc.-Aktionäre an Frist für Sammelklage
Die auf Aktionärsrechte spezialisierte Anwaltskanzlei Robbins LLP hat eine Sammelklage gegen GoDaddy Inc. eingereicht. Die Klage behauptet, dass das Unternehmen die negativen Auswirkungen eines Aktionsrabatts auf sein Buchungswachstum nicht offengelegt hat.

Die auf Aktionärsrechte spezialisierte Anwaltskanzlei Robbins LLP hat eine Sammelklage gegen GoDaddy Inc. eingereicht, einen Anbieter von Internet-Domainregistrierungs- und Webhosting-Diensten. Die Klage wurde im Namen von Investoren eingereicht, die GoDaddy-Stammaktien (NYSE: GDDY) im Zeitraum vom 3. September 2025 bis zum 24. Februar 2026 gekauft oder erworben haben.
Die Klage behauptet, dass GoDaddy es versäumt hat, die Investoren über die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen einer Werbeaktion auf das Wachstum der gesamten Buchungen zu informieren. Berichten zufolge bot das Unternehmen eine einjährige Domainregistrierung für 4,99 US-Dollar an, ein Preis, der deutlich unter den üblichen Sätzen lag. Diese Strategie, die darauf abzielte, neue Kunden zu gewinnen, soll im Widerspruch zu Unternehmensaussagen über Kundengewinnung und Plattformeffektivität gestanden haben.
Der Aktienkurs von GoDaddy verzeichnete am 25. Februar 2026 einen deutlichen Rückgang, nachdem das Unternehmen seine Finanzergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2025 veröffentlicht hatte. Die Ergebnisse zeigten eine starke Verlangsamung des Wachstums der gesamten Buchungen auf 5 % im vierten Quartal, was hinter früheren Prognosen zurückblieb. Diese Nachrichten führten zu einem Kursrückgang von über 14 % für die Aktie von GoDaddy.
Investoren, die während des angegebenen Zeitraums erhebliche Verluste erlitten haben, können sich an der Klage beteiligen. Robbins LLP fordert diese Investoren auf, sich für weitere Informationen an die Kanzlei zu wenden. Die Frist für die Beantragung der Ernennung zum Hauptkläger ist der 20. Oktober 2026. Die Kanzlei vertritt Investoren auf Erfolgsbasis, was bedeutet, dass für die Teilnahme keine Vorabkosten anfallen.