Rosen Law Firm reicht Wertpapierbetrugsklage gegen ADMA Biologics ein
Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Wertpapierbetrugsklage gegen ADMA Biologics eingereicht. Investoren werden aufgefordert, sich bis zum 10. August 2026 an die Kanzlei zu wenden.

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrug gegen ADMA Biologics, Inc. eingereicht. Die Klage richtet sich an Investoren, die zwischen dem 9. August 2024 und dem 25. März 2026 Wertpapiere des Unternehmens erworben haben. Die Kanzlei sucht nach Hauptklägern und hat den 10. August 2026 als wichtigen Stichtag festgelegt.
Die Klage behauptet, dass ADMA Biologics und seine Führungskräfte wesentliche falsche oder irreführende Aussagen gemacht und wichtige Informationen nicht offengelegt haben. Zu den Vorwürfen gehören nicht offengelegte Transaktionen mit nahestehenden Personen, die Nutzung von "Channel Stuffing" zur künstlichen Steigerung der Umsätze und unzureichende interne Kontrollen. Die Kanzlei argumentiert, dass diese Irreführungen die Investoren über die Geschäftstätigkeit und die Zukunftsaussichten des Unternehmens getäuscht haben.
Rosen Law Firm, eine weltweit tätige Kanzlei für Anlegerrechte, ermutigt Investoren, die Verluste erlitten haben, sich zu melden. Die Kanzlei hebt ihre Erfahrung in Wertpapier-Sammelklagen und ihre Erfolgsbilanz bei der Rückgewinnung von Vermögenswerten für Investoren hervor. Die Teilnahme an der Sammelklage ist für die Investoren kostenlos und erfolgt auf Erfolgsbasis.
Investoren, die ADMA Biologics-Wertpapiere im genannten Zeitraum erworben haben, werden gebeten, sich für weitere Informationen an Rosen Law Firm zu wenden. Jeder Investor, der als Hauptkläger fungieren möchte, muss bis zum 10. August 2026 einen Antrag beim Gericht einreichen. Die Kanzlei betont die Bedeutung der Auswahl qualifizierter Anwälte mit nachgewiesener Erfahrung in solchen Verfahren.