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Technologie

Rosen Law Firm reicht Klage wegen Wertpapierbetrug gegen Tigo Energy ein

Die Kanzlei Rosen Law Firm hat eine Klage wegen Wertpapierbetrug gegen Tigo Energy, Inc. eingereicht. Investoren, die Wertpapiere des Unternehmens zwischen Februar und August 2026 erworben haben, können die Sammelklage anführen.

14. Oktober 2026
Rosen Law Firm reicht Klage wegen Wertpapierbetrug gegen Tigo Energy ein

Die auf Anlegerrechte spezialisierte internationale Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrug gegen Tigo Energy, Inc. (NASDAQ: TYGO) eingereicht. Die Klage richtet sich an Investoren, die zwischen dem 24. Februar 2026 und dem 4. August 2026 Wertpapiere von Tigo Energy erworben haben. Die Kanzlei hat die Frist für die Benennung eines "Lead Plaintiff" (Hauptkläger) auf den 23. November 2026 festgesetzt.

Die Klage behauptet, dass Tigo Energy und seine Führungskräfte wesentliche falsche und irreführende Aussagen über das Geschäft, den Betrieb und die Aussichten des Unternehmens gemacht haben. Konkret wird angeführt, dass Umsatzprognosen auf einer geplanten EG4-Partnerschaft basierten, diese Partnerschaft jedoch erst im vierten Quartal 2026 signifikante Einnahmen generieren würde, was die ursprünglichen Prognosen haltlos mache.

Rosen Law Firm sucht nach Investoren, die im genannten Zeitraum Tigo Energy-Wertpapiere gekauft und Verluste erlitten haben. Die Kanzlei gibt an, dass berechtigte Investoren möglicherweise eine Entschädigung ohne eigene Kosten erhalten können, basierend auf einer Erfolgshonorarvereinbarung. Informationen zur Teilnahme an der Sammelklage sind über die Website der Kanzlei oder durch direkte Kontaktaufnahme erhältlich.

Die Kanzlei betont ihre Erfahrung in Wertpapierprozessen und rät Investoren, Anwälte mit nachgewiesener Erfolgsbilanz zu wählen. Obwohl eine Sammelklage eingereicht wurde, wurde bisher keine Klasse zertifiziert. Investoren können eigene Anwälte beauftragen oder als abwesendes Klassenmitglied verbleiben. Die Möglichkeit, an einer potenziellen Erstattung teilzuhaben, hängt nicht von der Rolle als "Lead Plaintiff" ab.

Originalquelle: prnewswire.com