Rosen Law Firm untersucht Alarum Technologies-Investoren wegen Wertpapier-Sammelklage
Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Untersuchung möglicher Wertpapierklagen gegen Alarum Technologies Ltd. eingeleitet. Die Untersuchung betrifft Vorwürfe, das Unternehmen könnte wesentliche irreführende Geschäftsinformationen veröffentlicht haben.

New York – Die globale Anwaltskanzlei Rosen Law Firm, die sich auf die Rechte von Investoren spezialisiert hat, hat eine Untersuchung möglicher Wertpapierklagen im Namen der Aktionäre von Alarum Technologies Ltd. (NASDAQ: ALAR) angekündigt. Die Untersuchung konzentriert sich auf Vorwürfe, dass Alarum Technologies möglicherweise wesentliche, irreführende Geschäftsinformationen an die breite Öffentlichkeit von Investoren herausgegeben hat.
Die Untersuchung folgt auf eine Pressemitteilung von Alarum vom 2. Juli 2026, in der bekannt gegeben wurde, dass Alarum und seine Tochtergesellschaft NetNut Ltd. über die Beschlagnahmung bestimmter mit NetNut verbundener Domains durch das FBI informiert wurden. Im Anschluss an diese Nachricht verzeichneten die amerikanischen Hinterlegungsscheine von Alarum am 6. Juli 2026 einen erheblichen Rückgang von 51,49 Prozent.
Rosen Law Firm bereitet eine Sammelklage vor, um Investorenverluste geltend zu machen. Die Kanzlei fordert Investoren, die Wertpapiere von Alarum erworben haben, auf, sich über ihre mögliche Teilnahme an der Sammelklage zu informieren. Sie gibt an, dass eine Teilnahme ohne eigene Kosten im Rahmen einer Erfolgshonorarvereinbarung möglich sein könnte.
Rosen Law Firm, die sich auf Wertpapier-Sammelklagen spezialisiert, rät Investoren, Anwälte mit nachgewiesener Erfolgsbilanz zu wählen. Die Kanzlei hebt ihre Erfahrung und Erfolge bei der Rückerlangung beträchtlicher Summen für Investoren in komplexen Rechtsstreitigkeiten hervor.