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Verbraucher

Rosen Law Firm untersucht potenzielle Wertpapier-Sammelklage gegen Barclays PLC

Rosen Law Firm untersucht mögliche Wertpapierklagen gegen Barclays PLC wegen des Verdachts auf irreführende Geschäftsinformationen gegenüber der Öffentlichkeit.

15. Juli 2026
Rosen Law Firm untersucht potenzielle Wertpapier-Sammelklage gegen Barclays PLC

NEW YORK, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die auf Anlegerrechte spezialisierte Kanzlei Rosen Law Firm setzt ihre Untersuchung möglicher Wertpapierklagen im Namen von Aktionären der Barclays PLC (NYSE: BCS) fort. Die Kanzlei prüft Vorwürfe, wonach Barclays der Öffentlichkeit möglicherweise wesentlich irreführende Geschäftsinformationen zur Verfügung gestellt hat.

Aktionäre, die Wertpapiere von Barclays erworben haben, könnten Anspruch auf Entschädigung für Verluste haben, ohne eigene Kosten tragen zu müssen, im Rahmen einer Erfolgshonorarvereinbarung. Rosen Law Firm bereitet eine Sammelklage zur Rückforderung von Anlegerverlusten vor.

Die Untersuchung wurde durch einen Reuters-Artikel vom 27. Februar 2026 ausgelöst. Darin wurde berichtet, dass Barclays eine erhebliche Beteiligung von rund 600 Millionen Pfund (ca. 809,70 Millionen US-Dollar) an Market Financial Solutions Ltd (MFS) hielt, einem auf dem britischen Markt tätigen Hypothekenanbieter, der kürzlich zusammenbrach. Nach dieser Nachricht fielen die American Depositary Shares (ADS) von Barclays am 27. Februar um 3,99 % und am 2. März um weitere 2,3 %.

Rosen Law Firm ermutigt Anleger, sich für weitere Informationen bezüglich der potenziellen Sammelklage mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen. Aktionäre, die Wertpapiere von Barclays erworben haben, werden gebeten, sich unter der gebührenfreien Nummer 866-767-3653 an Phillip Kim, Esq., oder per E-Mail an case@rosenlegal.com zu wenden. Weitere Details finden Sie unter rosenlegal.com/submit-form/?case_id=23523.

Originalquelle: prnewswire.com