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Technologie

Anwaltskanzlei untersucht UP Fintech-Wertpapierklagen

Die Kanzlei Rosen Law Firm untersucht mögliche Wertpapierklagen gegen UP Fintech Holding Limited (NASDAQ: TIGR). Anleger, die UP Fintech-Wertpapiere gekauft haben und Verluste erlitten, werden ermutigt, sich bezüglich einer Sammelklage zu erkundigen.

27. Juli 2026
Anwaltskanzlei untersucht UP Fintech-Wertpapierklagen

New York, NY – 27. Juli 2026 – Die auf Anlegerrechte spezialisierte globale Anwaltskanzlei Rosen Law Firm setzt ihre Untersuchung potenzieller Wertpapierklagen im Namen von Aktionären der UP Fintech Holding Limited (NASDAQ: TIGR) fort. Die Untersuchung konzentriert sich auf Vorwürfe, dass UP Fintech möglicherweise wesentliche irreführende Geschäftsinformationen an die Öffentlichkeit herausgegeben hat.

Die Aktien des Unternehmens verzeichneten am 22. Mai 2026 einen deutlichen Rückgang, nachdem Reuters über Chinas bevorstehendes Vorgehen gegen grenzüberschreitende Wertpapieraktivitäten berichtet hatte. Dem Bericht zufolge würde China Makler bestrafen, die beschuldigt werden, illegal Geld in ausländische Märkte transferiert zu haben. Insbesondere wurden die Online-Broker Tiger (UP Fintech), Futu und Longbridge als potenzielle Zielscheiben für Strafen genannt, da sie ohne eine inländische Lizenz Geschäfte in China betrieben haben sollen. Nach dieser Nachricht fielen die amerikanischen Einlagenzertifikate von UP Fintech am 22. Mai 2026 um 25,3 %.

Rosen Law Firm bereitet eine Sammelklage vor, um die Verluste der Anleger auszugleichen. Die Kanzlei gibt an, dass Anleger, die UP Fintech-Wertpapiere erworben haben, möglicherweise ohne eigene Kosten oder Auslagen eine Entschädigung auf Erfolgsbasis erhalten können. Die Kanzlei ermutigt betroffene Anleger, sich für Informationen zur Teilnahme an der potenziellen Sammelklage zu melden.

Rosen Law Firm ist auf Wertpapier-Sammelklagen und Aktionärsderivativklagen spezialisiert. Anleger, die an der Teilnahme an dieser Sammelklage interessiert sind oder mehr darüber erfahren möchten, werden gebeten, die Website der Kanzlei zu besuchen oder sich für weitere Details zur Klageerhebung direkt an die Kanzlei zu wenden.

Originalquelle: prnewswire.com