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Rosen Law Firm setzt Frist für Erasca-Investoren im Fall von Wertpapierbetrug

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm setzt eine Frist für Investoren von Erasca, Inc. bis zum 10. August 2026, die zwischen Anfang 2025 und April 2026 Aktien des Unternehmens kauften. Es geht um einen mutmaßlichen Wertpapierbetrug.

27. Juli 2026
Rosen Law Firm setzt Frist für Erasca-Investoren im Fall von Wertpapierbetrug

NEW YORK, 27. Juli 2026 – Die auf Anlegerrechte spezialisierte Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine wichtige Frist für Investoren von Erasca, Inc. (NASDAQ: ERAS) bekannt gegeben. Bis zum 10. August 2026 können Anleger, die zwischen dem 14. Januar 2025 und dem 26. April 2026 Aktien des Unternehmens erworben haben, als Hauptkläger in einem Musterprozess wegen Wertpapierbetrugs auftreten.

Die Klage behauptet, dass Erasca und seine Führungskräfte gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen haben. Demnach soll das Unternehmen irreführende Aussagen über seinen Onkologie-Wirkstoffkandidaten ERAS-0015 gemacht haben. Erasca habe ERAS-0015 wiederholt als potenziell "best-in-class" beworben und Präklinische Ergebnisse hervorgehoben, die im Vergleich zu Revolution Medicines' RMC-6236 überlegen seien.

Diese Vergleiche, so die Klage, seien angeblich unzulässig gewesen, hätten Erasca Patent- und Geschäftsgeheimnisstreitigkeiten ausgesetzt und seien nicht ausreichend begründet gewesen. Investoren sollen Schaden erlitten haben, als die wahren Umstände bekannt wurden.

Rosen Law Firm bietet an, betroffene Investoren auf Honorarbasis zu vertreten, wobei Kosten nur im Erfolgsfall anfallen. Die Kanzlei fordert potenzielle Hauptkläger auf, erfahrene Berater zu wählen. Investoren sind nicht anwaltlich vertreten, es sei denn, sie beauftragen aktiv ein Anwaltsteam. Sie können auch als passive Mitglieder des Klägerkreises verbleiben.

Originalquelle: prnewswire.com