Rosen Law Firm setzt Frist für Alibaba-Investoren: 5. Oktober
Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm erinnert Investoren, die Alibaba Group Holding Limited (NYSE: BABA) Wertpapiere kauften, an eine wichtige Frist am 5. Oktober 2026 im Zusammenhang mit einer eingereichten Wertpapierbetrugsklage.

Die auf Anlegerrechte spezialisierte internationale Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Mitteilung für Investoren veröffentlicht, die Wertpapiere der Alibaba Group Holding Limited (NYSE: BABA) im Zeitraum vom 26. Juni 2025 bis zum 24. Juni 2026 erworben haben. Die Kanzlei weist auf eine wichtige Frist am 5. Oktober 2026 hin, bis zu der Investoren als "Lead Plaintiff" (Hauptkläger) in einer Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs beantragen können.
Die Klage wirft Alibaba Group Holding Limited vor, falsche und irreführende Aussagen gemacht sowie wesentliche Informationen nicht offengelegt zu haben. Konkret wird behauptet, dass bestimmte vom chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) kontrollierte oder damit verbundene Unternehmen gemäß dem National Defense Authorization Act (NDAA) als chinesische Militärunternehmen gelten. Weiterhin wird argumentiert, dass Alibaba direkt oder indirekt vom MIIT kontrolliert wurde oder damit verbunden war und dass das Unternehmen "Distillation Attacks" gegen KI-Modelle Dritter durchgeführt hat.
Rosen Law Firm ermutigt Investoren, die im genannten Zeitraum Verluste von über 100.000 USD erlitten haben, die Übernahme der Rolle des Hauptklägers in Erwägung zu ziehen. Die Kanzlei arbeitet auf Erfolgsbasis, sodass für die Mandanten keine direkten Kosten anfallen.
Die Frist für die Ernennung zum Hauptkläger endet am 5. Oktober 2026. Interessierte Investoren werden gebeten, sich für weitere Informationen und Anweisungen zur Teilnahme an der Sammelklage an Rosen Law Firm zu wenden.