Rosen Law Firm fordert Erasca-Investoren zur Führung eines Wertpapierbetrugsprozesses auf
Rosen Law Firm hat Käufer von Erasca, Inc.-Aktien über eine wichtige Frist für die Benennung eines Hauptklägers in Bezug auf mutmaßliche Verstöße gegen Wertpapiergesetze durch das Unternehmen informiert.

New York, NY – 22. Juli 2026 – Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat Käufer von Stammaktien der Erasca, Inc. (NASDAQ: ERAS), die zwischen dem 14. Januar 2025 und dem 26. April 2026 erworben wurden, an eine wichtige Frist für die Einreichung als Hauptkläger am 10. August 2026 erinnert.
Die Klage behauptet, dass Erasca, Inc. zusammen mit seinem Chief Executive Officer und Chief Financial Officer gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen hat. Konkret wird behauptet, das Unternehmen habe falsche und irreführende Aussagen über seinen führenden Onkologie-Wirkstoffkandidaten ERAS-0015 gemacht.
Den Behauptungen zufolge hat Erasca ERAS-0015 wiederholt als potenziell "beste seiner Klasse"-Therapie beworben. Dem Unternehmen wird außerdem vorgeworfen, überlegene präklinische Ergebnisse im Vergleich zum konkurrierenden Wirkstoffkandidaten RMC-6236 von Revolution Medicines hervorgehoben zu haben, ohne jedoch offenzulegen, dass diese Vergleiche angeblich unangemessen waren und Erasca Patent- und Geschäftsgeheimnisstreitigkeiten aussetzten.
Rosen Law Firm erklärte, dass Investoren, die Erasca-Aktien während des angegebenen Zeitraums erworben haben, Anspruch auf eine Entschädigung ohne eigene Kosten auf der Grundlage einer Erfolgshonorarklausel haben könnten. Die Kanzlei ermutigt Investoren, erfahrene Rechtsbeistände zu wählen und wies darauf hin, dass jede Person, die als Hauptkläger fungieren möchte, das Gericht bis spätestens 10. August 2026 anrufen muss.