Rosen Law Firm fordert NNOX-Investoren auf, bis zum 11. August zu handeln
Rosen Law Firm informiert Käufer von Wertpapieren der Nano-X Imaging Ltd. über die Frist am 11. August, um die Rolle des "Lead Plaintiff" in einer Klage wegen Wertpapierbetrugs zu beantragen. Investoren könnten Anspruch auf Entschädigung haben.

Die auf Anlegerrechte spezialisierte internationale Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat Käufer von Wertpapieren der Nano-X Imaging Ltd. (NASDAQ: NNOX), die zwischen dem 31. März 2025 und dem 17. April 2026 erworben wurden, über eine wichtige Frist am 11. August 2026 informiert.
Diese Frist bezieht sich auf Investoren, die als "Lead Plaintiff" (leitender Kläger) in einer Sammelklage wegen angeblichen Wertpapierbetrugs gegen das Unternehmen agieren möchten. Eine Sammelklage wurde bereits eingereicht.
Die Klage behauptet, dass die Beklagten falsche oder irreführende Aussagen über angebliche Effizienzsteigerungen und eine erhöhte Nachfrage nach Produkten von Nano-X gemacht haben. Laut der Klageschrift waren die Betriebsabläufe von Nano-X schlecht auf die Nachfrage abgestimmt, was zu deutlich gestiegenen Betriebskosten und einem erhöhten Barausfluss führte. Dies erhöhte nach Ansicht der Kläger die Wahrscheinlichkeit von störenden Abhilfemaßnahmen und erheblichen Rückstellungen.
Investoren, die während des genannten Zeitraums Wertpapiere von Nano-X erworben und Verluste erlitten haben, haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung ohne eigene Zahlung von Gebühren. Rosen Law Firm betont die Bedeutung der Auswahl von qualifizierten Anwälten mit Erfahrung in Sammelklagen im Wertpapierrecht.
Einzelpersonen, die an der Sammelklage interessiert sind, können weitere Informationen von Rosen Law Firm erhalten. Die Kanzlei weist darauf hin, dass bisher keine Klasse zertifiziert wurde und Investoren die Möglichkeit haben, eigene Anwälte zu beauftragen oder als passive Teilgruppe des Klägerpools zu verbleiben.