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Technologie

R+V: Drohnenfotos unterliegen rechtlichen Beschränkungen

Die R+V Versicherung AG weist darauf hin, dass Drohnenfotografie strengen Regeln bezüglich Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit unterliegt. Verstöße können Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

17. Juli 2026
R+V: Drohnenfotos unterliegen rechtlichen Beschränkungen

Die R+V Versicherung AG klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erstellung von Drohnenfotos auf und betont, dass Luftaufnahmen nicht ohne Einschränkungen vorgenommen werden dürfen. Das Unternehmen rät Nutzern, sich umfassend über die Rechte Dritter, Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften zu informieren, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Laut den Rechtsexperten der R+V kann die Aufnahme von Personen ohne deren Zustimmung das Recht am eigenen Bild verletzen, insbesondere bei einer anschließenden Veröffentlichung. Dies gilt auch für Aufnahmen mit Drohnen. Ausnahmen bestehen, wenn Personen lediglich als „Beiwerk“ erscheinen und nicht das eigentliche Motiv darstellen, beispielsweise am Rande einer Sehenswürdigkeit. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist für private Drohnen jedoch in der Regel untersagt.

„Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken sind grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt“, erläutert Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Wer Personen ohne Einwilligung in ihrer Wohnung filmt oder fotografiert, kann sich strafbar machen. Darüber hinaus gelten für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. So müssen von Bundesfernstraßen, Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern meist Sicherheitsabstände von mindestens 100 Metern eingehalten werden, bei Flughäfen sogar 1.000 Meter.

Wer eine Drohne mit Kamera oder eine Drohne über 250 Gramm Gewicht besitzt, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren lassen. Das Gerät erhält eine elektronische Identifikationsnummer zur Zuordnung. Die R+V Versicherung empfiehlt Drohnenpiloten dringend, sich vorab über alle Vorschriften zu informieren. Eine Haftpflichtversicherung ist für Drohnenbesitzer zwingend vorgeschrieben, und der Nachweis ist stets mitzuführen.

Originalquelle: ruv.de