R+V erweitert Haftpflichtversicherung für 3D-Druck-Risiken
Der Versicherer R+V Versicherung AG hat seine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Firmenkunden erweitert, um die spezifischen Risiken des 3D-Drucks abzudecken. Der neue Versicherungsschutz beinhaltet auch die Absicherung von Eigenschäden des Herstellers.

Wiesbaden, Deutschland – R+V Versicherung AG hat die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für ihre Firmenkunden überarbeitet, um den neuen Risiken Rechnung zu tragen, die durch die additive Fertigung, auch 3D-Druck genannt, entstehen. Die Anpassungen wurden am 14. August 2019 bekannt gegeben.
Die additive Fertigung revolutioniert Produktionsprozesse durch schnelle und kostengünstige Herstellung komplexer Teile. Diese Technologie birgt jedoch neue Haftungsfragen, insbesondere wenn 3D-gedruckte Komponenten nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen oder bei der Nutzung Schäden verursachen.
Die erweiterte Police von R+V deckt nun auch Rechtsverletzungen bei Marken-, Urheber- und Patentrechten ab, die insbesondere im Auftragsfertigungsbereich auftreten können. Zudem sind Nutzungsausfallschäden und vergeblich aufgewendete Kosten des Abnehmers mitversichert.
Ein wesentlicher Punkt der neuen Deckung ist die Absicherung von Eigenschäden des Herstellers. Sind gefertigte Teile defekt, übernimmt die Versicherung Material- und Entsorgungskosten für Ausschussteile. Darüber hinaus werden Mehrkosten erstattet, die zur Vermeidung eines Betriebsunterbrechungsschadens notwendig sind, wie beispielsweise Kosten für gemietete Drucker oder externe Dienstleister.