R+V: Laub vom Nachbargrundstück ist Sache des Anwohners
Die R+V Versicherung informiert: Hausbesitzer müssen in der Regel Laub von Nachbargrundstücken hinnehmen, solange es die Grundstücksnutzung nicht wesentlich beeinträchtigt.

Frankfurt. Blätter und Nadeln vom Baum des Nachbarn gelten nicht automatisch als Grund für rechtliche Schritte. Wie das Infocenter der R+V Versicherung mitteilt, müssen Grundstücksbesitzer herüberwehendes Laub und ähnliches Material meist dulden. Dies gilt auch, wenn es gelegentlich zu kleineren Beeinträchtigungen wie verstopften Dachrinnen kommt.
Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung, erklärt, dass das Zurückwerfen von Laub oder die Forderung nach Baumfällungen rechtlich meist nicht haltbar sind. Ebenso wenig können die Kosten für eine Reinigung des eigenen Grundstücks oder der Dachrinne in der Regel dem Nachbarn auferlegt werden.
Eine wesentliche Beeinträchtigung, die Ansprüche begründen könnte, liegt laut Nuß nur in Ausnahmefällen vor. Die Beurteilung hängt stark vom Einzelfall ab und berücksichtigt die relative Nähe der Bäume zur Grundstücksgrenze sowie die Umgebung. In städtischen Wohngebieten wird das saisonale Laubfallen über Grundstücksgrenzen hinweg oft als ortsüblich und zumutbar angesehen.
Sind Bäume oder Sträucher jedoch erst kürzlich unter Missachtung von Grenzabstandsregelungen gepflanzt worden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung verlangen, beispielsweise durch Rückschnitt. Bei älteren Bäumen können unter spezifischen Umständen Ausgleichszahlungen für die entstandene Belastung möglich sein. Die R+V rät, sich über lokale Vorschriften zu Grenzabständen und mögliche Baumschutzsatzungen zu informieren.