R+V Versicherung AG legt regulatorische Details offen
Die R+V Versicherung AG gibt Details zu ihrer Tätigkeit als gebundener Versicherungsvertreter nach deutschem Recht bekannt. Das Unternehmen bestätigt die Einhaltung relevanter Gewerbe- und Versicherungsgesetze.

Die R+V Versicherungsgruppe hat Informationen über ihre Tätigkeit als Versicherungsvertreter veröffentlicht und betont die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) agiert das Unternehmen im Auftrag der R+V Versicherung.
Die Erlaubnis zur Tätigkeit wurde von der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde erteilt. Das Unternehmen ist im gemeinsamen Registerportal der IHKs unter www.vermittlerregister.info registriert, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner geschäftlichen Aktivitäten gewährleistet.
R+V Versicherung AG nimmt zudem an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teil. Verbraucher können sich bei Beschwerden an den Versicherungsombudsmann e. V. oder den Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Auch die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung steht zur Verfügung.
Die berufsrechtlichen Regelungen, darunter § 34 d GewO sowie §§ 59-68 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), sind über die Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de öffentlich zugänglich.