R+V Versicherung startet staatlich gefördertes Pflegeprodukt
Die R+V Versicherung AG bietet ab sofort die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung "Pflege-Bahr" an. Das Produkt "R+V-Pflege FörderBahr" übertrifft die gesetzlichen Mindestleistungen deutlich.

Frankfurt, Deutschland – Die R+V Versicherung AG hat am 18. Juni 2013 ihr neues Produkt "R+V-Pflege FörderBahr" eingeführt, eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Laut dem Versicherer bietet das Produkt Leistungen, die die gesetzlichen Mindestvorgaben für die verschiedenen Pflegestufen deutlich übertreffen.
Besonders vorteilhaft sind die Leistungen in den Pflegestufen 0 (Demenz) und I, in denen R+V 30 Prozent des Tagessatzes der Pflegestufe III zahlt. In Pflegestufe II beträgt die Leistung 70 Prozent, was die gesetzlichen Mindestquoten von 20 bzw. 30 Prozent übersteigt. Angesichts der zunehmenden Fälle von Demenzerkrankungen sind diese erweiterten Leistungen von Bedeutung.
Für den Abschluss des "R+V-Pflege FörderBahr" ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, und es fallen keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse an. Der Versicherer erhöht die vereinbarte Leistung alle drei Jahre automatisch um bis zu 10 Prozent entsprechend der Inflationsrate, sofern noch kein Pflegefall eingetreten ist. Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit entfällt zudem die übliche Wartezeit von fünf Jahren.
Antragsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Leistungen daraus beziehen. Der Staat fördert den Vertrag mit einer Zulage von 5 Euro pro Monat bei einem Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro. Die R+V Versicherung übernimmt die Beantragung und Verwaltung der Zulagen zentral für ihre Kunden.