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Sage klärt über deutsche Buchführung auf: EÜR oder doppelte Buchführung

Sage gibt Auskunft über deutsche Buchführungspflichten und erläutert die Unterschiede zwischen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der doppelten Buchführung.

12. Juli 2026
Sage klärt über deutsche Buchführung auf: EÜR oder doppelte Buchführung

Für Unternehmen in Deutschland stellt sich die Frage nach der korrekten Erfassung ihrer Gewinne für Steuerzwecke. Sage, ein Anbieter von Finanzsoftware, hat Informationen veröffentlicht, die die Unterschiede zwischen der vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der doppelten Buchführung erläutern.

Die doppelte Buchführung ist für Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, obligatorisch. Dies gilt auch, wenn der Jahresgewinn 60.000 Euro oder der Jahresumsatz 600.000 Euro übersteigt. Diese Methode erfordert die Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Die EÜR-Methode richtet sich an Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbstständige, die diese Grenzen nicht überschreiten. Sie basiert auf der einfachen Formel: Einnahmen abzüglich Ausgaben. Bei dieser Methode ist keine separate Bilanz oder GuV erforderlich, und die Besteuerung erfolgt in der Regel auf Basis der Angaben des Steuerpflichtigen.

Sage bietet zudem die Software Sage 50 an, die speziell für kleine Unternehmen entwickelt wurde. Die Software integriert Finanzbuchhaltung, EÜR oder doppelte Buchführung, Auftragsbearbeitung und Warenwirtschaft in einer umfassenden Lösung, um die Buchhaltungsaufgaben für Unternehmen zu vereinfachen.

Originalquelle: sage.com