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SAS überarbeitet Rekapitalisierungsplan

SAS AB hat seinen Rekapitalisierungsplan überarbeitet, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu begegnen. Der Plan beinhaltet geänderte Umwandlungsbedingungen für Schuldinstrumente und einen angepassten Zeitplan.

19. Juni 2026
SAS überarbeitet Rekapitalisierungsplan
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die skandinavische Fluggesellschaft SAS AB gab am 14. August 2020 eine überarbeitete Rekapitalisierungsplan bekannt, die darauf abzielt, die finanziellen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Der ursprüngliche Plan wurde bereits am 30. Juni 2020 veröffentlicht.

Nach einer Grundsatzvereinbarung vom 7. August 2020 mit den Inhabern von Hybridanleihen und Unternehmensanleihen hat der Vorstand von SAS Änderungen genehmigt. Diese umfassen angepasste Umwandlungsbedingungen für bestehende Hybridanleihen im Wert von 1.500 Mio. SEK und Unternehmensanleihen im Wert von 2.250 Mio. SEK. Anleihegläubiger erhalten nun die Wahlmöglichkeit, ihre Forderungen in neue kommerzielle Hybridinstrumente oder Stammaktien umzuwandeln.

Der überarbeitete Plan sieht auch eine Zinserhöhung um 90 Basispunkte pro Jahr für die neuen staatlichen Hybridinstrumente im Wert von 6.000 Mio. SEK vor, die an die Hauptaktionäre, die Regierungen Schwedens und Dänemarks, emittiert werden sollen. Andere Teile des ursprünglichen Plans, einschließlich einer Bezugsrechtsemission und einer direkten Aktienemission an diese Hauptaktionäre, bleiben unverändert. Der Zeitplan für den Abschluss der Rekapitalisierung wurde jedoch verlängert.

SAS erklärte, dass ohne die Umsetzung dieses überarbeiteten Plans das Unternehmen nicht in der Lage wäre, die durch die Pandemie verursachten Liquiditätsengpässe und das negative Eigenkapital zu beheben, was zu einer Insolvenz führen könnte. Der Vorstand des Unternehmens hat Anleihe-, Hybrid- und Aktionäre dringend aufgefordert, die Vorschläge auf den bevorstehenden Versammlungen zu unterstützen, und betonte, dass keine anderen Alternativen zur Verfügung stehen. Der überarbeitete Plan bedarf der Genehmigung auf einer außerordentlichen Hauptversammlung, die für den 22. September 2020 angesetzt ist.

Originalquelle: sasgroup.net