Saudi-Arabiens Steuerbehörde klärt Besteuerung von Softwarezahlungen
Die saudi-arabische Steuerbehörde ZATCA hat neue Richtlinien veröffentlicht, die die steuerliche Behandlung von Softwarezahlungen detailliert darlegen. Ziel ist die Klarstellung des nationalen Steuerrechts bei digitalen grenzüberschreitenden Transaktionen.

Die saudi-arabische Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (Zakat, Tax and Customs Authority, ZATCA) hat im Januar 2024 aktualisierte Richtlinien herausgegeben, die die Anwendung des Einkommensteuergesetzes des Königreichs auf Softwarezahlungen klären, insbesondere bei Transaktionen zwischen Nichtansässigen und Ansässigen.
Die ZATCA erkennt die zunehmende Komplexität bei der Kategorisierung von Softwarezahlungen aufgrund der wirtschaftlichen Digitalisierung an. Die neue Leitlinie unterteilt verschiedene Softwaretransaktionen in fünf Einkommensarten: Kapitalgewinne, kommerzielle Gewinne, Lizenzgebühren (Royalties), technische Dienstleistungen und sonstige Einkünfte/Dienstleistungen.
Die Richtlinien legen fest, dass Zahlungen für die Übertragung des vollständigen Urheberrechts an Software als Kapitalgewinne kategorisiert und mit einem Steuersatz von 20 % belegt werden, wenn sie in KSA ihren Ursprung haben. Zahlungen für Softwarezugang oder Vertriebsrechte ohne das Recht zur Vervielfältigung werden im Allgemeinen als kommerzielle Gewinne klassifiziert, die in KSA nicht steuerpflichtig sind, es sei denn, sie sind einem ständigen Betrieb zuzurechnen.
Zahlungen für Lizenzgebühren, wie das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von Software oder den Zugriff auf Quellcode, können einer Quellensteuer von 15 % unterliegen. Zahlungen für Softwareentwicklung, bei denen das vollständige Eigentum nach Abschluss übertragen wird, oder für nicht-untergeordnete Dienstleistungen in gemischten Verträgen, können als technische Dienstleistungen eingestuft werden und unterliegen einer Quellensteuer von 5 %.
Alvarez & Marsal weist darauf hin, dass diese Richtlinien zwar wichtige Klarstellungen bieten, die Auslegung jedoch durch spezifische Doppelbesteuerungsabkommen außer Kraft gesetzt werden kann. Unternehmen, die in Saudi-Arabien tätig sind, wird geraten, die Auswirkungen dieser Vorschriften auf ihre Softwarezahlungsstrukturen zu prüfen.