Sachsens Innenminister stellt Grundrecht auf Asyl in Frage
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) fordert eine Neuregelung des Asylrechts. Sein Vorschlag sieht vor, individuelle Asylansprüche durch jährliche Quoten zu ersetzen und strebt eine erleichterte Abschiebung an.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat das geltende Grundrecht auf Asyl in Deutschland in Frage gestellt. Sein Ministerium schlägt einen Vier-Punkte-Plan vor, der vorsieht, den individuellen Asylanspruch durch jährliche Kontingente zu ersetzen. Die Entscheidung über die Aufnahme soll sich künftig an der Aufnahmekapazität der Kommunen orientieren. "Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt", so Schuster.
Ein weiterer Kernpunkt des Plans ist die Einführung einer "Ausreiseerzwingungshaft". Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, sollen demnach zur Durchsetzung der Ausreise in Beugehaft genommen werden können. Schuster fordert zudem eine erleichterte Abschiebung von Straftätern, auch durch eine Anpassung der Europäischen Menschenrechtskonvention, und eine Verschärfung der Einbürgerungsregeln.
Die vier Hauptforderungen umfassen: Asylkontingente statt individueller Ansprüche, leichtere Abschiebung von Straftätern, Beugehaft für Ausreisepflichtige und erschwerte Einbürgerungen. Das sächsische Innenministerium argumentiert, dass das Sicherheitsinteresse Deutschlands höher zu gewichten sei als das Bleibeinteresse von Straftätern.
Die Pläne stießen auf scharfe Kritik, insbesondere von der sächsischen Linksfraktion. Fraktionschefin Susanne Schaper warf dem Innenminister vor, die AfD mit deren eigenen Themen zu kopieren. Sie betonte, dass das individuelle Asylrecht ein Menschenrecht sei und nicht von variablen Quoten abhängig gemacht werden dürfe.