Schall Law Firm reicht Klage wegen Wertpapierbetrug gegen Futu Holdings Limited ein
Die Anwaltskanzlei The Schall Law Firm hat eine Sammelklage gegen Futu Holdings Limited eingereicht, die mutmaßliche Verstöße gegen Wertpapiergesetze vorwirft. Investoren, die Wertpapiere des Unternehmens erworben haben, werden zur Teilnahme aufgefordert.

Die Anwaltskanzlei The Schall Law Firm hat Investoren auf eine Sammelklage gegen Futu Holdings Limited (NASDAQ: FUTU) wegen angeblicher Verstöße gegen Bundeswertpapiergesetze aufmerksam gemacht. Konkret werden die Paragraphen 10(b) und 20(a) des Securities Exchange Act von 1934 sowie die Regel 10b-5 genannt. Die Klage wurde am 13. Juli 2026 eingereicht.
Die Klage behauptet, dass Futu Holdings Limited falsche und irreführende Aussagen gegenüber dem Markt gemacht hat, insbesondere bezüglich der Einhaltung chinesischer Vorschriften. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, die Regeln der China Securities Regulatory Commission (CSRC) nicht befolgt zu haben, was das Unternehmen potenziellen regulatorischen Maßnahmen ausgesetzt hätte. Diese Versäumnisse sollen die öffentlichen Äußerungen des Unternehmens während des gesamten Klägerzeitraums, der vom 24. Mai 2023 bis zum 27. Mai 2026 reicht, wesentlich irreführend gemacht haben.
Investoren, die während des genannten Zeitraums Wertpapiere von Futu Holdings Limited erworben und Verluste erlitten haben, werden ermutigt, sich bis zum 25. August 2026 an The Schall Law Firm zu wenden. Die Kanzlei sucht nach Investoren, die die Klage anführen und potenziell Schadensersatz erhalten können.
Da die Sammelklage noch nicht zertifiziert ist, sind die Investoren noch nicht durch einen Anwalt vertreten. Wer keine Maßnahmen ergreift, bleibt ein abwesendes Gruppenmitglied. The Schall Law Firm ist spezialisiert auf Sammelklagen im Wertpapierbereich und auf die Vertretung der Rechte von Aktionären.